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#1

Wann mache ich eine VÄ/PÄ?

in Gerichte (Vä/PÄ) 21.01.2022 12:33
von Yoshi Nullposter | 4 Beiträge | 4 Punkte

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe mich hier angemeldet, weil ich verwirrt bin und mir hier Hilfe erhoffe und Antworten auf meine Fragen.
Seit Feb. 2021 bin ich in Therapie und habe mich viel belesen, aber langsam wird die Verwirrung größer und umso mehr ich versuche rauszufinden, umso schlimmer wird es.
Mein Plan war, nachdem ich seit Nov. Hormone nehme mich so langsam mit Ärzten in Verbindung zu setzen, das man mal ein Lichtblick hat und körperlich auf die Reise begibt. Jetzt habe ich im Internet fast überall gelesen, das Kliniken die Gutachten möchten von der VÄ/PÄ.
Ich war immer der Meinung und so habe ich es auch in dem ein oder anderem Buch gelesen, das die VÄ/PÄ so ziemlich der letzte Schritt ist.
Auch im Gesetzestext unter dem Punkt Voraussetzung steht unter Punkt 4.
"sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist."

Und damit ist meine Verwirrung jetzt komplett.... Ich stehe doch mit meinem Vorhaben gesellschaftlich eh schon zwischen den Stühlen. Auch meine direkte Umwelt ist verwirrt, weil sie nicht wissen, was jetzt ist... und von mir mal ganz zu schweigen, weil ich nicht weiß wo ich weiter machen muss.
Kann mir bitte jemand hier sagen, was jetzt richtig ist? Ich bin euch sehr Dankbar und noch ein schönes Wochenende.
Yoshi


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#2

RE: Wann mache ich eine VÄ/PÄ?

in Gerichte (Vä/PÄ) 21.01.2022 14:16
von Kathi74 Profi | 390 Beiträge | 524 Punkte

Hallo Yoshi,
herzlich Willkommen hier.
Deine Verwirrung kommt vermutlich daher, das Du veraltete Informationen gelesen hast. Der von Dir erwähnte Absatz im TSG wurde 2001 vom Bundesverfassungsgericht für Grundgesetzwidrig erklärt und darf daher nicht mehr angewand werden. Somit gilt: der richtige Weg ist der, der zu Dir am besten passt. Du solltest allerdings beachten, das ein Verfahren nach §8 TSG mindestens 6 Monate, in der Regel 1 Jahr und manchmal auch länger als 2 Jahre dauern kann, hierdurch stellt sich die Frage ob es nicht besser sein könnte auf die von der neuen Bundesregierung versprochene Neuregelung zu warten (angekündigt für 2022, ich glaube aber nicht, das es vor 2023 klappt).
Aus Erfahrung weiß ich, das es nach der Personenstandänderung unproblematischer im Kontakt mit Behörden läuft.


Ich werde so lange schwarz tragen bis sie etwas dunkleres erfinden
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#3

RE: Wann mache ich eine VÄ/PÄ?

in Gerichte (Vä/PÄ) 21.01.2022 14:48
von Yoshi Nullposter | 4 Beiträge | 4 Punkte

Hallo Kathi74,

danke für deine schnelle Rückmeldung.
Das schlimme ist, das bei vielen Informationen kein Datum dabei ist. Damit ist natürlich schwer zu sagen, ob die Infos veraltet sind, oder nicht.
Die Frage beim warten auf die Ankündigungen der Regierung ist die Frage, was ist schneller....
Heist aber für mich jetzt, dass ich auch vor der VÄ/PÄ auch schon OP´s machen kann?!
Danke für die Hilfe.

Viele Grüße
Yoshi


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#4

RE: Wann mache ich eine VÄ/PÄ?

in Gerichte (Vä/PÄ) 21.01.2022 22:37
von Kathi74 Profi | 390 Beiträge | 524 Punkte

klar, Du brauchst keine OP für eine PÄ - Für eine VÄ war es noch nie nötig - üblich war es die VÄ mit Vorentsccheid für die PÄ zu machen, bevor der OPzwang aufgehoben wurde.


Ich werde so lange schwarz tragen bis sie etwas dunkleres erfinden
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#5

RE: Wann mache ich eine VÄ/PÄ?

in Gerichte (Vä/PÄ) 27.01.2022 20:22
von Annika Sophia Nullposter | 11 Beiträge | 12 Punkte

hallo Yoshi

die Namens- und Personenstandsänderung kannst du grundsätzlich jederzeit machen und sie ist nicht an eine Psychotherapie oder medizinsche Maßnahmen gebunden. Ich schlage aber vor, dass du dich mit deiner Psychotherapeut*in absprichst. Idealerweise kennt sie auch die meisten Gutachter und kann dir viele gute Tipps geben.

Du brauchst vor dem Gericht auch keine große Angst haben, er ist eine reine Formsache. Bei mir und einigen Freundinnen dauerte der Gerichtstermin keine 15 Minuten. Wichtig ist, dass du dich in diesen paar Minuten überzeugend in deiner neuen Geschlechtsrolle präsentieren kannst.

Die beiden Gutachter*innen werden dir etwas tiefer auf den Zahn fühlen, aber deine Therapeut*in wird dir dabei helfen. Da du die beiden Gutachter*innen dem Gericht frei vorschlagen darfst, wird deine Therapeut*in dir sicher bei der auswahl helfen.

Etwas Zeit solltest du auch in einen guten Lebenslauf investieren. Beispiele für die TS-Lebensläufe kannst du im Internet recherchieren. Schreibe aber nicht einfach bei anderen ab, sondern schreibe deinen eigenen individuellen Lebenslauf.

Nach Eingang des Antrags beim Amtsgericht in ca. 2-3 Monaten gefällt, einen weiteren Monat musst du abwarten bevor der Gerichtsbeschluss rechtskräftig wird und du neue Papiere beantragen kannst. Die Kosten für die Namens- und Personenstandsänderung belaufen sich inkl. der Gerichtskosten und Gutachter auf ca. 1500-1800 Euro

Ich wünsche dir viel Glück auf deinem Weg :)

lg Sophia


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#6

RE: Wann mache ich eine VÄ/PÄ?

in Gerichte (Vä/PÄ) 27.01.2022 21:57
von Kathi74 Profi | 390 Beiträge | 524 Punkte

Hi Annika, das ist so nicht mehr korrekt. Inzwischen gilt, das es nur noch eine prozessbeteiligte Partei gibt, die Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen darf. Und sofern das Urteil - wie in fast allen Fällen - wunschgemäß ausfällt, kannst Du mit der Erklärung des Rechtsmittelverzichts dafür sorgen, das das Urteil sofort rechtskräftig wird. Dann kannst Du direkt vom Gerichtssaal mit dem Urteil zum Standesamt gehen und neue Papiere beantragen.


Ich werde so lange schwarz tragen bis sie etwas dunkleres erfinden
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#7

RE: Wann mache ich eine VÄ/PÄ?

in Gerichte (Vä/PÄ) 28.01.2022 06:19
von Yoshi Nullposter | 4 Beiträge | 4 Punkte

Hallo Sophia, danke für deine Antwort. Das macht mir etwas Mut.
Warum ich eigentlich immer wieder auf den Zeitpunkt rum hacke ist folgender. Für mich war klar, ich habe schon zumindest die Mastektomie hinter mir und dann kann ich die VÄ/PÄ in angriff nehmen. Ich finde es immer total krass, wenn immer überall steht. Sollte schon in der Geschlechterrolle leben, oder ähnliches....
Die Leute die so etwas verfassen und entscheiden, können sich meine Situation nicht vorstellen... keiner von den musste sich mal seine von Natur aus gewachsenen Brüste weg bin, das man das gesamte Wochenende Atemprobleme und starke Rückeschmerzen hat. (Egal wie gut manche Binder sind)
Ich kann z.B. auch nicht in meiner Firma nicht einfach als Mann auftreten, weil ich Namens und Personen gebunden handeln muss. Jetzt wollen alle schon das ich die VÄ/PÄ gemacht habe, bzw. angestoßen habe, aber gleichzeitig das ich schon als voller Mann auftrete, was nicht möglich ist, weil ich in der Arbeitswelt das nicht kann und nur in meiner Freizeit und dann muss ich mit Schmerzen leben. Das ist doch kein Zustand... Ich hoffe ich bekomme in der Klinik bald ein Beratungsgespräch und finde dann mehr Klarheit.
Ich hoffe man kann verstehen was ich sagen wollte... eigentlich schreibe ich so emotional sonst keine Antworten, weil man sonst oft nicht mehr rational schreibt.
Ich bin euch sehr dankbar für eure Tipps und wünsche euch ein schönes Wochenende.
Lg Yoshi


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