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#1

Personenstandsänderung - PKH

in Eltern von Trans-Kindern 14.09.2020 12:13
von Dobby_Dad Nullposter | 2 Beiträge | 2 Punkte

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig und es ist okay, wenn man als Elternteil eines Transgender Kindes hier auch nach Rat sucht…

Unsere ‚Tochter‘ Sarah ist Transgender und in Wirklichkeit Sascha… Er ist vor 2 Monaten 16 Jahre alt geworden und seit Ende letzten Jahres auch schon in psychologischer Behandlung. Ebenso hat er schon das zweite unabhängige psychologische Gutachten erhalten und hat Ende dieses Monats den ersten Termin in der Endokrinologie.
Beim letzten Psychologen Termin kam dann das Thema Personenstandsänderung auf und mein Sohn bekam den Rat, das auf jeden Fall vor dem 18 Geburtstag in Angriff zu nehmen, da sich anscheinend -aus Erfahrung des Arztes- die ein oder andere Krankenkasse bzgl. zukünftiger OPs gerne schon mal quer stellt, wenn der Antrag erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres gestellt wird.

Hierzu noch kurz zu unseren familiären Verhältnissen: Meine Exfrau und ich sind seit Mitte des Jahres geschieden und die Kids leben auch bei ihr. Wir teilen uns das gemeinsame Sorgerecht für beide Kinder.

Nun ist der Antrag auf Personenstandsänderung ja bekanntermaßen alles andere als günstig und einfach (von den zusätzlichen Psychologischen Gutachten mal abgesehen).
Hier stellt sich nun die Frage, in wie weit bei geschiedenen Elternteilen Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Bzw. WER diese beantragen kann und welches Vermögen zur Bewilligung der Hilfe herangezogen wird… „Nur“ die Einkünfte/das Vermögen meiner Exfrau, weil die Kinder dort dauerhaft leben? Oder das von uns beiden, weil wir beide ja Erziehungsberechtigt sind und geteiltes Sorgerecht haben? Oder muss gar das Kind die PKH beantragen?!?
Wie verhält es sich mit Sparbüchern der Kinder? Sie haben jeweils separate Sparbücher, die auch auf die Namen der Kinder laufen. Wird das Guthaben darauf auch auf das Vermögen der Eltern angerechnet?
Ich bin was das Thema angeht echt überfragt und konnte auch im Zusammenhang mit geschiedenen Elternteilen nicht wirklich hilfreiche Informationen im Netz hierzu finden.

Eine weitere Frage die sich uns gestellt hat: Kommt eine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall evtl. für die Kosten auf (dann hätte sich die PKH eh erledigt).
Hier aber auch die Frage: Die Rechtsschutzversicherung von meiner Exfrau, oder evtl. auch meine?

Ich hoffe ich habe mich jetzt hier nicht total zum Affen gemacht und mich als völlig ahnungsloser Dummi geoutet… Aber ich habe wirklich so manche Stunde schon online gesucht und kaum brauchbares gefunden.
Daher hoffe ich, dass hier zu dieser anscheinend besonderen Konstellation jemand Erfahrungen, oder Ratschläge für uns hat.

Im Voraus vielen herzlichen Dank, alleine schon für’s lesen dieses Romans.


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#2

RE: Personenstandsänderung - PKH

in Eltern von Trans-Kindern 15.09.2020 10:34
von Kathi74 Profi | 390 Beiträge | 524 Punkte

Hi, erstmal herzlich willkommen hier.
hmm, also völlig verkehrt bist Du hier schonmal nicht, insbesondere der Situation, das das Portal transeltern.de seit ein oder zwei Jahren geschlossen ist.
Und dann ein liebes Dankeschön, das Du bereit bist Dich für Deinen Sohn einzusetzen.
So, nun zu Deinen Fragen:
Das sich Krankenkassen gerne mal quer stellen ist bekannt, allesrdings ist mir nicht bekannt, das eine es vom Alter bei der Personenstandsänderung abhängig ist. Allerdings ist es vorteilhaft, wenn man bereits vor Schulabschluss die Personenstandsänderung erledigt hat, weil dann die aufwendige Umschreibung flach fällt.
Gerichtskostenbeihilfe muss immer derjenige beantragen, der den Prozess führen möchte, beziehungsweise dessen Bevollmächtigter. Bei Minderjährigen sind die Sorgepflichtigen mit in der Verantwortung - sprich als Eltern muss man dem Antrag zustimmen. Welche Vermögen nun einberechnet werden ist mir nicht bekannt, ich tippe darauf, das es im Rahmen der Unterhaltspflicht geregelt wird. Inwieweit eine Rechtsschutzversicherung greift, hängt von den Vertragsbedingungen ab, allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem eine Rechtschutzversicherung gegriffen hätte.
die Sparbücher der Kinder sind Vermögen, das den Kindern zugerechnet wird und haben mit dem Vermögen der Eltern rechtlich nichts zu tun, ausser es gibt eine Einstehensgemeinschaft nach SGB2 - dann wird das Geld aber der Einstehensgemeinschaft zugerechnet.

Zum Affen gemacht hast Du Dich überhaupt nicht. Als ahnungsloser Dummi haben wir alle mal angefangen, das Thema Trans* ist nichts, mit dem man sich intensiver beschäftigt, wenn man selbst nicht betroffen ist. Als mir das Thema zum ersten mal begegnete, wusste ich nichtmal das es auch andere gibt - unwissender kann man also nicht sein.
Übrigends: so besonders ist Deine Konstellation dann auch nicht, eine ehemalige Teilnehmerin meiner Selbsthilfegruppe hatte eine ähnliche Konsellation, allerdings ist der Kontakt zu ihr abgebrochen, seit sie die Gruppe nicht mehr besucht.


Ich werde so lange schwarz tragen bis sie etwas dunkleres erfinden
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#3

RE: Personenstandsänderung - PKH

in Eltern von Trans-Kindern 16.09.2020 10:36
von Dobby_Dad Nullposter | 2 Beiträge | 2 Punkte

Hallo Kathi,

zunächst vielen lieben Dank für Deine lieben Worte zu Beginn und am Ende Deiner Antwort!
Dankeschön auch für den informativen Mittelteil. Dann weiß ich zumindest bzgl. dem Antrag für die PKH und den Sparbüchern schon mal bescheid.
Wie das mit dem einberechneten Vermögen aussieht bzw. was da zu welchen Anteilen berechnet wird, da werden wir dann evtl. wohl doch mal einen Anwalt zu befragen.

Vielen Dank auf jeden Fall nochmal und ich wünsche Dir eine schöne Restwoche!


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