Hi, erstmal herzlich willkommen hier.
hmm, also völlig verkehrt bist Du hier schonmal nicht, insbesondere der Situation, das das Portal transeltern.de seit ein oder zwei Jahren geschlossen ist.
Und dann ein liebes Dankeschön, das Du bereit bist Dich für Deinen Sohn einzusetzen.
So, nun zu Deinen Fragen:
Das sich Krankenkassen gerne mal quer stellen ist bekannt, allesrdings ist mir nicht bekannt, das eine es vom Alter bei der Personenstandsänderung abhängig ist. Allerdings ist es vorteilhaft, wenn man bereits vor Schulabschluss die Personenstandsänderung erledigt hat, weil dann die aufwendige Umschreibung flach fällt.
Gerichtskostenbeihilfe muss immer derjenige beantragen, der den Prozess führen möchte, beziehungsweise dessen Bevollmächtigter. Bei Minderjährigen sind die Sorgepflichtigen mit in der Verantwortung - sprich als Eltern muss man dem Antrag zustimmen. Welche Vermögen nun einberechnet werden ist mir nicht bekannt, ich tippe darauf, das es im Rahmen der Unterhaltspflicht geregelt wird. Inwieweit eine Rechtsschutzversicherung greift, hängt von den Vertragsbedingungen ab, allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem eine Rechtschutzversicherung gegriffen hätte.
die Sparbücher der Kinder sind Vermögen, das den Kindern zugerechnet wird und haben mit dem Vermögen der Eltern rechtlich nichts zu tun, ausser es gibt eine Einstehensgemeinschaft nach SGB2 - dann wird das Geld aber der Einstehensgemeinschaft zugerechnet.
Zum Affen gemacht hast Du Dich überhaupt nicht. Als ahnungsloser Dummi haben wir alle mal angefangen, das Thema Trans* ist nichts, mit dem man sich intensiver beschäftigt, wenn man selbst nicht betroffen ist. Als mir das Thema zum ersten mal begegnete, wusste ich nichtmal das es auch andere gibt - unwissender kann man also nicht sein.
Übrigends: so besonders ist Deine Konstellation dann auch nicht, eine ehemalige Teilnehmerin meiner Selbsthilfegruppe hatte eine ähnliche Konsellation, allerdings ist der Kontakt zu ihr abgebrochen, seit sie die Gruppe nicht mehr besucht.