Quelle: TRAKINE
Bereits im Kleinkind- oder Grundschulalter können erste Anzeichen der Transsexualität erkennbar sein. .
Die Leitlinie (Stand August 2013) der Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie - Störung der Geschlechtsidentität - führt folgende zwei Diagnosekriterien auf:
1. Der Wunsch, dem anderen Geschlecht anzugehören. Dazu müssen vier der fünf unten aufgeführten Unterkriterien erfüllt sein:
• (1) Wiederholt geäußerter Wunsch oder Beharren darauf, dem anderen Geschlecht anzugehören.
• (2) Bevorzugtes Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts oder Nachahmung eines Erscheinungsbildes des anderen Geschlechts.
• (3) Dringliche und andauernde Bevorzugung der gegengeschlechtlichen Rolle im Spiel oder anhaltenden Phantasien, dem anderen Geschlecht anzugehören.
• (4) Intensiver Wunsch, an den für das andere Geschlecht typischen Spielen und Aktivitäten teilzunehmen.
• (5) Starke Präferenz von gegengeschlechtlichen Spielkameraden.
2. Ein dauerndes Unbehagen über das eigene Geschlecht
Aus Erfahrungsberichten und auch wissenschaftlichen Publikationen lässt sich ableiten, dass eine starke, kontinuierliche Ablehnung der eigenen sichtbaren Geschlechtsmerkmale recht oft vorkommt. Auch wird häufiger von Kleidungswünschen, die sich am Gegengeschlecht orientieren, berichtet. Des Öfteren werden Spielzeugvorlieben beschrieben, die in größerer Häufigkeit bei Kindern des anderen Geschlechts angetroffen werden. Die letzten beiden Punkte stellen für uns keine Vorannahmen dar, dass es "richtige" Kleidung und "richtige/passende" Spielzeuge für Mädchen oder Jungen gebe.
Halten die Anzeichen der Transsexualität bis zum Beginn der Pubertät an, sollte spätestens dann ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut, der mit dem Thema vertraut ist, oder eine der Spezialsprechstunden für GIS (Geschlechtsidentitätsstörung) im Kindesalter z.B. an den Unikliniken Hamburg und Frankfurt/ Main aufgesucht werden, zwecks möglicher Diagnosestellung. Ebenso sollte ein (am besten Kinder- und Jugend-) Endokrinologe zur Hormonbestimmung in Anspruch genommen werden. Die Stellung der Diagnose ist notwendig, um weitere Behandlungsschritte rechtlich und finanziell abzusichern.
Sollte die Diagnose Transsexualität gestellt werden, kann medikamentös die Pubertät gestoppt werden. Diese "Pubertätsblocker" werden erst nach einer psychologischen Begutachtung verabreicht.
Mit dem Anhalten der Pubertät durch GnRH-Anagonisten (Pubertätsblocker) kann wertvolle Bedenkzeit gewonnen werden. So wird der Leidensdruck gelindert und dem Kind durch die Nicht-Ausbildung der sekundären Merkmale des sichtbaren Geschlechts die Integration ins Leben im Identitätsgeschlecht wesentlich vereinfacht. So werden die Chancen des Kindes im späteren Leben nachhaltig verbessert.
Der Stopp der Pubertätsentwicklung ist vollkommen reversibel (umkehrbar), es treten keine Schädigungen oder unerwünschte Wirkungen auf.
Der Pubertätsstopp ist unserer Meinung nach außerordentlich wichtig, um dem Kind das Trauma des Durchlebens einer Pubertät "in die falsche Richtung" zu ersparen.
Mit Pubertätshemmern wird spätestens 6 Monate nach Beginn der Pubertät begonnen. Als Kriterium sollen dabei die körperlichen Veränderungen (so genannte Tanner-Stadien) und nicht das Lebensalter gelten. Zeitgleich werden (diagnostische) Gespräche mit dem Kind geführt und durch Untersuchungen geprüft, wie weit die Pubertät fortgeschritten ist. Es wird angestrebt, das Kind bei der Entscheidung, so wenig wie möglich unter Druck zu setzen und vor allem zu verhindern, dass bleibende körperliche Veränderungen stattfinden. Der Stimmbruch z.B. würde das Leiden des Kindes erheblich vergrößern und evtl. immer einen Erklärungsbedarf hinterlassen.
Wenn eine ausreichend große Sicherheit beim Kind hinsichtlich des nach einer Geschlechtsangleichung vorhanden ist und dies mit zwei Stellungnahmen, vom begleitenden Psychotherapeuten und einem weitern Therapeuten bestätigt wird, besteht die Möglichkeit, mit der gegengeschlechtlichen Hormonbehandlung zu beginnen.
Der so genannte Alltagstest, der darin besteht, dass über eine festgelegte Dauer in dem Identitätsgeschlecht nach außen sichtbar gelebt wird, ist eine weitere Voraussetzung für den Start der Hormontherapie.
In den oben benannten Leitlinien werden Altersangaben gemacht: Gabe von gegengeschlechtlichen Hormonen in der Regel ab dem 16. Lebensjahr, operativer Eingriffe frühestens ab dem 18. Lebensjahr. Beide Altersangaben sind wissenschaftlich nicht abgesichert sondern nur persönliche Meinungen einiger der Autoren. In der Praxis werden Hormone eher gegeben. Auch operative Eingriffe erfolgen manchmal vor dem Erreichen der Volljährigkeit.
Die in der Leitlinie benannte Möglichkeit der stationären Diagnostik von Transsexualität lehnen wir als überflüssig und für das Kind potentiell schädlich ab.