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#1

Prozesskostenhilfe & Vermögenswerte

in VÄ&PÄ 18.06.2015 19:28
von david004 Nullposter | 7 Beiträge | 7 Punkte

Hallo
wie viel vermögen darf man bei prozesskostenhilfe haben? woraus berechnet sich diese?
[ist es sinnvoll davor noch nen führerschein zu bezahlen]
gerne auch links, aber am liebsten eine konkrete zahl
Pascal


zuletzt bearbeitet 18.06.2015 19:29 | nach oben springen

#2

RE: Prozesskostenhilfe & Vermögenswerte

in VÄ&PÄ 19.06.2015 15:10
von moe Nullposter | 8 Beiträge | 8 Punkte

Hey
das ist ganz kompliziert.
Es kommt darauf an, was für ein Prozess das ist (zivilrecht, strafrecht...).
Wie hoch die Prozesskosten sind ("Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen."), wie dein einkommen ist... usf. Ich würd mir das aber zehn mal überlegen, weil du da eine VA abgeben musst.

Generell habe ich bei so was die Faustregel gelernt, dass mehr als 2000€ auf dem Konto genau so unsinnvoll sind, wie der Besitz von Häusern und autos. (erst mal an 2000 euros kommen... ;o) )
da wirst du aber keine pauschale Antwort finden.

Wenn es ein politischer Prozess ist, gibt es möglichkeiten das anders zu finanzieren, ohne dass du zwingend eine va abgeben musst.

ansonsten würde ich dir wenn du dir da mehr gedanken zu machen willst immer empfehlen kommentierte Version der Entsprechenden Gesetzesbücher zu kaufen (hier Zivilprozessordnung, in der steht das drin mit der Prozesskostenshilfe (§114).). Das ist zwar schweine teuer, aber total sinnvoll, wenn Du Prozesse führen möchtest. (du kannst auch in anwaltskanzleien fragen ob sie welche haben die sie aussortiert haben, udn die dann noch n jahr verwenden, oder in uni-bibs. Meistens gehen die auch noch wenn die zwei drei Jahre alt sind (viel älter nicht).)


"Don't Ever Let Them silence you. You are Sensational. What you have to say is important, it is relevant. You Are Undeniable, You Are Capable, Indescriptionable, Revolutionary. You are Fucking Awesome"
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#3

RE: Prozesskostenhilfe & Vermögenswerte

in VÄ&PÄ 19.06.2015 21:29
von Noah Kennt sich aus | 311 Beiträge | 315 Punkte

hi...

hier kannst dir ausrechnen, ob du pkh bekommst:

http://www.pkh-rechner.de/

ich denke es geht dir um die VÄ & PÄ?

gruß noah


zuletzt bearbeitet 19.06.2015 21:30 | nach oben springen

#4

RE: Prozesskostenhilfe & Vermögenswerte

in VÄ&PÄ 20.06.2015 19:09
von david004 Nullposter | 7 Beiträge | 7 Punkte

ja geht um vä & pä


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#5

RE: Prozesskostenhilfe & Vermögenswerte

in VÄ&PÄ 21.06.2015 15:47
von Noah Kennt sich aus | 311 Beiträge | 315 Punkte

Zitat von david004 im Beitrag #4
ja geht um vä & pä


na dann kannst du ja schauen, bzw. ausrechnen, ob du pkh bekommst :)


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#6

RE: Prozesskostenhilfe & Vermögenswerte

in VÄ&PÄ 22.11.2015 23:40
von Julien Nullposter | 11 Beiträge | 11 Punkte

Bei mir scheint das irgendwie zu entfallen,
da ich Leistungen nach SGB 12 bekomme.
Also PKH bekomm ich da wohl auf jeden Fall.
Aber werd nicht so recht schlau draus,ob ich die dann zurück zahlen muss.


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#7

RE: Prozesskostenhilfe & Vermögenswerte

in VÄ&PÄ 23.11.2015 14:04
von marc Admin | 685 Beiträge | 817 Punkte

Das kommt darauf an, ob Du irgendwann mal selber genug verdienst um es zurückzahlen zu können. Gut möglich, dass es da auch eine Verjährungsfrist gibt. Aber da bin ich auch überfragt.





http://www.transmann-info.de


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